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Garten und winterdienst

Garten und winterdienst

Du hast deinen Garten das ganze Jahr über gehegt und gepflegt. Jetzt, wo die Tage kürzer werden und die ersten Flocken fallen, fragst du dich vielleicht: Was passiert jetzt mit meinem grünen Paradies? Und wie sieht es mit der Sicherheit auf meinem Grundstück aus, wenn Eis und Schnee kommen? Die Übergänge zwischen Gartenpflege im Herbst und den Pflichten rund um den Winterdienst sind oft fließend, aber wichtig. Lass uns ganz in Ruhe schauen, wie du deinen Garten winterfest machst und welche Verantwortung du für Gehwege und Wege auf deinem Grundstück trägst.

Der Garten im Übergang: Vom Schmuckstück zur Ruhephase

Der Herbst ist eine aufregende Zeit im Garten. Du räumst auf, aber du schmeißt nicht einfach alles weg. Dein Garten braucht jetzt eine spezielle Vorbereitung, damit er im nächsten Frühjahr wieder kräftig austreiben kann. Viele Gärtner machen sich Sorgen, ob sie alles richtig gemacht haben, bevor der Frost kommt. Das ist ganz normal. Du willst ja nicht, dass deine Lieblingsrosen oder deine empfindlichen Stauden erfrieren.

Stauden und Gehölze richtig zurückschneiden

Garten und winterdienst

Wann genau du was zurückschneiden solltest, hängt stark von der Pflanze ab. Viele Hobbygärtner schneiden aus Prinzip alles ab, was braun ist. Aber Achtung: Manche Pflanzen profitieren davon, wenn du die alten Stängel stehen lässt. Sie schützen die Wurzeln vor starkem Frost und sehen im Winter oft dekorativ aus, besonders wenn Raureif darauf liegt.

Denke zum Beispiel an Gräser oder manche Schnittblumen wie Fetthenne. Lass sie ruhig stehen. Wenn du Stauden zurückschneidest, achte darauf, dass du das Laub nicht einfach auf den Kompost wirfst, wenn die Pflanzen krank waren. Schneide sie etwa eine Handbreit über dem Boden ab. Das ist wichtig, damit sich dort keine Nässe sammelt und die Pflanze von unten fault.

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Empfindliche Pflanzen einpacken

Geranien, Oleander oder Zitrusbäumchen – viele Pflanzen, die du im Sommer draußen liebst, vertragen keinen strengen Frost. Jetzt heißt es: Einpacken und umziehen. Du musst dafür keinen Kellerraum freischaufeln. Manche Pflanzen brauchen nur Schutz.

So gehst du Schritt für Schritt vor, um deine Kübelpflanzen zu schützen:

  • Standortwahl: Suche einen möglichst hellen, aber frostfreien Ort. Ein kühler Keller oder ein unbeheiztes Gewächshaus ist ideal. Temperaturen um die 5 bis 10 Grad sind oft perfekt.
  • Winterschutz für den Topf: Die Wurzeln im Topf sind viel kälter als die im Gartenboden. Wickle die Töpfe dick mit Jute, Noppenfolie oder Kokosmatten ein. Stelle sie am besten auf eine Holz- oder Styroporplatte, damit die Kälte nicht direkt von unten zieht.
  • Gießen: Auch im Winter brauchen Pflanzen Wasser, aber sehr wenig. Gieße nur an frostfreien Tagen, damit die Wurzeln nicht austrocknen.

Wenn du Rasenflächen hast, die du im Winter nicht nutzt, lass das Laub liegen. Aber Achtung: Laub auf dem Rasen wird schnell zu einer Rutschgefahr und kann den Rasen faulen lassen. Entferne den Großteil des Laubs. Das ist eine gute Gelegenheit, um über die Notwendigkeit des herbstlichen Laubentfernens auf Gehwegen nachzudenken, was direkt zum Winterdienst führt.

Die Pflichten rund um den Winterdienst

Jetzt wechseln wir vom Hobbygärtner zum verantwortlichen Grundstückseigentümer. Sobald der erste Schnee fällt oder sich über Nacht Eis bildet, kommen deine Pflichten als Eigentümer ins Spiel. Viele sind unsicher, wann genau sie handeln müssen und was sie genau räumen müssen. Es geht hier um die Sicherheit deiner Nachbarn, Besucher und Passanten.

Was besagt die Räum- und Streupflicht?

In Deutschland ist der Eigentümer oder Vermieter für die Verkehrssicherung auf seinem Grundstück zuständig. Das bedeutet, du musst sicherstellen, dass Wege, die von Dritten genutzt werden dürfen, begehbar sind. Dies nennt man Räum- und Streupflicht.

Wichtig für dich:

  • Umfang der Fläche: Meistens musst du den Gehweg direkt vor deinem Grundstück räumen. Manchmal erstreckt sich die Pflicht auch auf Zuwegungen zum Haus oder zum Briefkasten. Prüfe die genauen Regelungen deiner Gemeinde, denn sie können sich unterscheiden.
  • Zeitpunkt: In der Regel musst du werktags ab etwa 7:00 Uhr morgens geräumt haben. An Sonn- und Feiertagen verschiebt sich das oft auf 8:00 oder 9:00 Uhr. Geräumt werden muss, solange es schneit oder Eisglätte herrscht. Das heißt: Wenn es um 22 Uhr wieder anfängt zu schneien, musst du unter Umständen noch einmal raus.

Viele fragen sich: Muss ich auch den ganzen Bürgersteig räumen, wenn er sehr breit ist? Nein. Meistens reicht ein Arbeitsbreite von etwa 1,20 Metern, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Du musst aber unbedingt dafür sorgen, dass der Schnee nicht einfach auf die Straße gekippt wird. Er muss auf deinem eigenen Grundstück abgelagert werden.

Interessante Websites

Hier ist eine kuratierte Liste von Links, die dir alles über Garten und winterdienst verraten.

Das richtige Material für den Winterdienst

Salz ist oft das erste, was einem in den Sinn kommt, aber Vorsicht. Streusalz ist in vielen Kommunen verboten oder stark reglementiert. Es greift Pflanzenwurzeln an – gerade deine liebevoll gepflegten Beete entlang des Gehwegs können Schaden nehmen. Außerdem schädigt es Beton und ist schlecht für die Umwelt.

Was sind die Alternativen zum Streusalz? Du brauchst etwas, das die Eisfläche aufbricht und für Halt sorgt. Hier sind bewährte Streumittel:

  1. Splitt oder Streusand: Das sind die Klassiker. Sie bieten guten Halt, müssen aber nach dem Tauwetter wieder entfernt werden, da sie sonst zur Rutschgefahr werden, wenn sie unter dem Schnee weggeweht werden.
  2. Splitt-Salz-Gemische: Diese sind oft erlaubt, da der Salzanteil reduziert ist. Sie wirken schneller als reiner Splitt.
  3. Kalk (Calciumchlorid): Manche Produkte enthalten Calciumchlorid. Es wirkt schneller als Streusalz und ist oft umweltfreundlicher, aber es kann dennoch empfindliche Pflanzen schädigen. Informiere dich genau, was in deinem Wohngebiet erlaubt ist.

Du solltest immer einen Eimer mit dem geeigneten Streumaterial griffbereit an der Haustür oder in der Garage stehen haben. Wenn du morgens früh aufwachst und es draußen glatt ist, zählt jede Minute.

Die Entscheidung: Selbst machen oder Dienstleister beauftragen

Wenn du einen großen Garten hast oder beruflich viel unterwegs bist, stellt sich oft die Frage: Soll ich den Winterdienst für Privatgrundstücke selbst übernehmen oder jemanden beauftragen? Deine körperliche Fitness und die Zeit, die dir zur Verfügung steht, sind hier entscheidend.

Der Faktor Zeit und körperliche Anstrengung

Stell dir vor, es schneit drei Tage lang fast ununterbrochen. Du musst dann jeden Morgen früh raus, schaufeln, streuen und das Ganze wiederholen. Das kann anstrengend sein. Wenn du älter bist oder gesundheitliche Probleme hast, ist es ratsam, diese Pflichten abzugeben. Du bist nicht verpflichtet, dich körperlich zu überfordern.

Wenn du dich entscheidest, einen Dienstleister zu suchen, achte auf folgende Punkte, wenn du einen professionellen Winterdienst beauftragen möchtest:

  • Vertragliche Klarheit: Lasse dir genau aufschreiben, welche Flächen geräumt werden, wann geräumt wird (Uhrzeiten!) und welches Streumaterial verwendet wird.
  • Versicherungsschutz: Frage nach, ob der Dienstleister eine Haftpflichtversicherung besitzt. Sollte trotz Räumung ein Unfall passieren, ist das wichtig für die Klärung der Schuldfrage.
  • Erreichbarkeit: Funktioniert der Dienstleister auch bei starkem Schneefall zuverlässig? Ruf lieber bei ein paar lokalen Anbietern an und frage, wie deren Einsatzplanung bei extremen Wetterlagen aussieht.

Die Beauftragung gibt dir Sicherheit und spart Zeit. Die Kosten dafür kannst du in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Das ist oft ein kleiner Trostpflaster, aber immerhin etwas.

Gartenarbeit im Winter: Was ist erlaubt?

Auch wenn der Garten in der Winterstarre liegt, gibt es immer etwas zu tun, besonders wenn der Boden nicht gefroren ist. Du kannst die Zeit nutzen, um alles in Ruhe zu planen und vorzubereiten.

Baumschnitt und das richtige Timing

Der Formschnitt an Obstbäumen sollte idealerweise im Winter erfolgen, wenn der Baum keine Blätter trägt. Das sogenannte Winterschneiden ist wichtig, damit die Bäume im Frühjahr gut austreiben und viel Frucht tragen. Solange es nicht friert, kannst du diese Arbeit erledigen. Ein milder Januartag ist oft perfekt dafür.

Bei Rosen ist das anders. Der eigentliche Rückschnitt erfolgt meist erst im zeitigen Frühjahr, kurz bevor sie wieder austreiben. Im Winter schützt du die empfindlichen Triebe nur durch leichtes Anhäufeln mit Erde oder Kompost. Dann hältst du die Pflanze warm und vermeidest, dass die kalte Luft tief in das Pflanzgewebe eindringt.

Werkzeuge pflegen und Ordnung schaffen

Der beste Zeitpunkt, um deine Gartenschaufeln, Spaten und Heckenscheren zu reinigen und zu ölen, ist, wenn du sie nicht täglich brauchst. Der Winter ist dafür ideal. Saubere, geschärfte Werkzeuge halten länger und erleichtern dir die Arbeit im Frühling ungemein. Du vermeidest Rost und brichst dir beim ersten Schnitt im März keinen Zahn aus.

Denke auch an die Bewässerungssysteme. Wenn du eine automatische Rasensprengeranlage hast, musst du diese unbedingt entleeren, bevor der Frost kommt. Gefrierendes Wasser dehnt sich aus und sprengt Rohre und Ventile. Das ist eine teure Reparatur, die du leicht vermeiden kannst.

Häufige Fragen

Muss ich bei leichtem frost schon streuen?
Ja, die Pflicht beginnt, sobald eine tatsächliche Glättegefahr besteht, nicht erst, wenn der erste Schnee fällt. Schon dünne Eisschichten, die durch überfrierende Nässe entstehen, machen Wege unsicher. Prüfe morgens regelmäßig, ob sich Reif oder Eis gebildet hat, und handle dann sofort.
Was passiert, wenn ich den gehweg nicht räume?
Wenn jemand auf deinem nicht geräumten Weg ausrutscht und sich verletzt, haftest du für den Schaden. Das kann sehr teuer werden, weil Schmerzensgeld und Behandlungskosten auf dich zukommen können. Zudem können Kommunen Bußgelder verhängen, wenn du deiner Pflicht wiederholt nicht nachkommst.
Darf ich den schnee auf das grundstück des nachbarn schütten?
Nein, das ist generell nicht erlaubt. Du musst den geräumten Schnee so auf deinem eigenen Grundstück ablagern, dass er weder für andere eine Gefahr darstellt noch in die Kanalisation gelangt oder das Nachbargrundstück beeinträchtigt. Suche dir am besten eine ungenutzte Ecke deines Gartens, wo der Schnee Platz hat.

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