Garten u landschaftsbau tarifvertrag

Du arbeitest im Garten- und Landschaftsbau, vielleicht planst du gerade deinen nächsten Urlaub, fragst dich, wie viel Lohn dir zusteht, oder du überlegst, dich selbstständig zu machen. Egal, wo du gerade stehst: Wahrscheinlich beschäftigst du dich gerade mit dem Thema „Garten u landschaftsbau tarifvertrag“. Dieses Konstrukt klingt erstmal kompliziert, wie etwas, das nur die Gewerkschaft oder die Arbeitgeberverbände verstehen. Doch ich sage dir: Es geht um dein Geld, deine Arbeitszeiten und deine Sicherheit. Lass uns das ganz entspannt auseinandernehmen. Du sollst verstehen, was dieser Tarifvertrag für dich bedeutet, ob du überhaupt darunter fällst und wie du deine Ansprüche prüfst. Das ist keine trockene Materie, sondern dein täglicher Begleiter auf der Baustelle.
Was ist dieser tarifvertrag im gartenbau überhaupt?
Stell dir den Tarifvertrag wie einen großen, verbindlichen Rahmen vor, der für viele Betriebe im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) gilt. Er wird zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt. Das sind auf der einen Seite die Arbeitgeberverbände – also die Organisationen, denen viele GaLaBau-Firmen angehören – und auf der anderen Seite die zuständige Gewerkschaft. Wenn dieser Vertrag gültig ist, müssen sich alle Firmen, die Mitglied in diesen Verbänden sind, oder die den Vertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen, an diese Regeln halten.
Warum ist das wichtig für dich? Weil dieser Vertrag fast alles regelt, was deinen Arbeitsalltag betrifft. Er schafft eine Basis, die über dem normalen Arbeitsvertrag steht. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Sache, aber der Tarifvertrag im GaLaBau legt meist deutlich höhere Gehälter und bessere Konditionen fest. Er sorgt dafür, dass dein Nachbar, der bei Firma A arbeitet, und du, der bei Firma B tätig ist, ähnliche Rahmenbedingungen haben, wenn beide unter denselben Tarifvertrag fallen. Das verhindert ruinöse Konkurrenz durch Lohndumping.
Wer fällt unter den tarifvertrag?
Das ist eine häufige Frage. Es ist nicht automatisch jeder, der einen Spaten in die Hand nimmt. Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag für alle Beschäftigten und Betriebe, die Mitglied in den Tarifparteien sind. Wenn dein Arbeitgeber Mitglied im BGLA (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) oder einer ähnlichen Organisation ist und die Gewerkschaft mit dieser Organisation verhandelt hat, dann bist du wahrscheinlich erfasst.
Achtung, es gibt hier eine Feinheit: die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Manchmal erklärt das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich. Das bedeutet, er gilt dann für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dieser Branche, auch wenn sie nicht Mitglied in den Verbänden sind. Das ist besonders wichtig für dich als Arbeitnehmer, wenn du bei einem Betrieb arbeitest, der sich nicht organisiert hat. Du profitierst trotzdem von den geregelten Löhnen.
Wenn du unsicher bist, ob dein Betrieb unter den geltenden tarifvertrag garten landschaftsbau stundenlohn fällt, schau in deinen Arbeitsvertrag. Oft steht dort ein Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag. Oder du fragst direkt bei deiner Gewerkschaft nach, ob dein Betrieb beitragspflichtig ist.
Gehalt und stundenlohn: das herzstück des tarifvertrags

Wenn du an den Tarifvertrag denkst, kommt dir wahrscheinlich zuerst der Lohn in den Sinn. Das ist auch richtig so. Der Tarifvertrag legt die Mindestvergütung fest. Das heißt, dein Arbeitgeber darf dir nicht weniger zahlen. In der Praxis zahlen viele Betriebe sogar noch mehr, besonders wenn sie sich im Wettbewerb um gute Fachkräfte befinden. Aber der Tarifvertrag ist deine Untergrenze.
Die Höhe des Lohns hängt oft von zwei Dingen ab:
- Deiner Lohngruppe oder Eingruppierung: Diese basiert meist auf deiner Ausbildung, deiner Berufserfahrung und der Art deiner Tätigkeit. Ein ungelernter Helfer ist anders eingestuft als ein Meister im Pflasterbau.
- Deiner Region: Oft gibt es regionale Unterschiede im Tarifvertrag, da die Lebenshaltungskosten und die wirtschaftliche Lage in Bayern anders sein können als in Norddeutschland. Man spricht dann von regionalen Tarifgebieten.
Der Tarifvertrag regelt auch, wann du mehr Lohn bekommst. Denkst du an die jährliche Lohnerhöhung? Diese wird oft automatisch durch den Tarifvertrag angepasst. Wenn der neue Tarifvertrag abgeschlossen wird, steigt dein Lohn ab einem bestimmten Datum automatisch, ohne dass du verhandeln musst. Das schafft Planbarkeit für dein privates Budget.
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Zuschläge und sonderzahlungen im blick
Es geht nicht nur um den Grundlohn. Der Tarifvertrag regelt auch, was du für besondere Leistungen bekommst. Hast du Überstunden gemacht? Dann regelt der Tarifvertrag, wie hoch der Zuschlag dafür ist. Oft sind diese Zuschläge höher als das, was der Gesetzgeber vorschreibt.
Denk auch an das Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld. Im GaLaBau werden diese Sonderzahlungen häufig tarifvertraglich geregelt. Manche Verträge sehen eine prozentuale Zahlung deines Monatsgehalts vor, andere legen einen festen Betrag fest. Wenn du diese Zahlungen erwartest, schau genau in deinen Vertragswerk – der Tarifvertrag ist hier die Quelle.
Auch das Thema Krankheit ist wichtig. Wie lange zahlt der Arbeitgeber weiter, wenn du krank bist? Der Tarifvertrag kann hier bessere Regelungen treffen als das normale Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitszeit und urlaub: wann hast du frei?
Der Garten- und Landschaftsbau ist stark saisonabhängig. Im Sommer wird viel gearbeitet, im Winter geht es langsamer zu. Der Tarifvertrag hilft dir, diese Schwankungen abzufedern und deine jährliche Arbeitszeit fair zu verteilen.
Regelungen zur arbeitszeitverkürzung
Ein großer Punkt in vielen Handwerksbranchen, auch im GaLaBau, ist die Arbeitszeitverkürzung. Viele Tarifverträge haben eine geringere Wochenarbeitszeit festgelegt, als es die gesetzliche Regelung vorschreibt. Das bedeutet, du arbeitest vielleicht 39 Stunden pro Woche, aber dein Stundenlohn wird so berechnet, dass du trotzdem dein volles Gehalt bekommst. Das ist ein direkter Mehrwert, den der Tarifvertrag dir bietet.
Wie sieht es mit Mehrarbeit aus? Wenn du mal länger auf der Baustelle stehst, weil das Wetter es zulässt oder es dringend ist, regelt der Tarifvertrag, ab wann diese Zeit als Überstunde zählt und wie sie vergütet wird. Diese Regeln sind oft klarer definiert als bei einem einfachen Arbeitsvertrag, der nur auf das Gesetz verweist.
Urlaubsanspruch und bezahlte freistellung
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? In der Regel liegen die tarifvertraglich vereinbarten Urlaubstage über dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Oft sind es 26 oder mehr Tage. Das ist dein Recht, das durch die Tarifbindung geschützt ist.
Hinzu kommen Regelungen zur bezahlten Freistellung für besondere Anlässe. Brauchst du einen Tag wegen eines Umzugs oder der Geburt deines Kindes? Der Tarifvertrag klärt, ob du dafür Lohn bekommst und wie viele Tage dir zustehen. Diese Regelungen geben dir Sicherheit, wenn im Leben etwas Wichtiges ansteht.
Deine rechte prüfen: so findest du deinen tarifvertrag
Du stehst jetzt vielleicht da und denkst: „Das klingt alles gut und schön, aber wo finde ich das Ding, um das selbst nachzulesen?“ Das ist der wichtigste Schritt. Du musst wissen, welche Regeln für dich gelten, um deine Ansprüche durchzusetzen oder einfach ruhig schlafen zu können.
Hier sind deine ersten Schritte, um Klarheit zu bekommen:
- Arbeitsvertrag checken: Dein Arbeitsvertrag muss auf den geltenden Tarifvertrag verweisen. Steht dort „Es gilt der Tarifvertrag für das Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauhandwerk in [deine Region]“? Notiere dir den genauen Namen.
- Gewerkschaft kontaktieren: Die zuständige Gewerkschaft (meistens IG Bau) hat die aktuellsten Versionen aller Tarifverträge. Du kannst dort nachfragen, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und welche Fassung gerade gilt. Das ist der direkteste Weg, um Informationen zum aktuellen tarifvertrag garten landschaftsbau gehalt zu erhalten.
- Arbeitgeber fragen: Auch wenn es sich erstmal komisch anfühlt, frage deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung direkt nach dem aktuell gültigen Tarifvertrag und den dazugehörigen Lohntabellen. Ein guter Arbeitgeber wird dir diese Informationen problemlos zur Verfügung stellen.
- Online-Suche mit Kontext: Gib den Namen der Region und „Tarifvertrag GaLaBau“ in eine Suchmaschine ein. Oft stellen Verbände oder Gewerkschaften die Eckdaten der aktuellen Tarifverträge online zur Verfügung, auch wenn der vollständige Text nur Mitgliedern zugänglich ist.
Zögere nicht, Unterstützung zu suchen. Wenn du glaubst, dein Arbeitgeber zahlt zu wenig oder ignoriert die Zuschläge, ist die Gewerkschaft dein erster Ansprechpartner. Sie sind da, um Arbeitnehmer wie dich zu schützen und die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen.
Wenn der arbeitgeber sich nicht an den vertrag hält
Was machst du, wenn du feststellst, dass dein Lohn niedriger ist, als es der tarifvertrag garten landschaftsbau vorsieht? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Diese Situationen kommen vor, manchmal aus Versehen, manchmal aus Unwissenheit des Arbeitgebers, manchmal leider auch absichtlich.
Gehe strukturiert vor:
- Sammle Beweise: Hast du Lohnabrechnungen? Vergleiche die aufgelisteten Stunden und den gezahlten Satz mit der Lohntabelle des gültigen Tarifvertrags.
- Spreche es an: Beginne mit einem ruhigen Gespräch mit deinem direkten Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung. Oft lässt sich ein Missverständnis schnell klären. Lege dabei die Fakten auf den Tisch und zeige, wo du Unstimmigkeiten siehst.
- Hole dir Hilfe: Wenn das Gespräch nichts bringt oder du dich nicht traust, wende dich an die Gewerkschaft. Sie kennen die rechtlichen Schritte und können oft schon durch ein Schreiben an den Arbeitgeber viel erreichen.
Denk daran: Der Tarifvertrag ist ein Schutzschild. Du hast ein Recht auf die dort vereinbarten Leistungen. Es ist nicht unhöflich, auf deine Rechte zu bestehen, es ist professionell.


